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    BAHNWERBUNG
    Informieren Sie sich hier über alle Möglichkeiten dieser Werbeart

    Ein Klassiker unter den Transportmedien ist die Bahngestaltung im Außenbereich. Durch die imposante Größe der Bahnen können Sie hier besonders gut werben und fallen garantiert auf. Darüber hinaus werben Sie ohne direkte Konkurrenz – eine ideale Bühne also zur Inszenierung Ihrer Produkte und Dienstleistungen.

    Gestaltungsmöglichkeiten
    Lassen Sie bei der Gestaltung von Bahnen Ihrer Kreativität freien Lauf. Unter den Seitenscheiben haben Sie die Möglichkeit, Ihr Produkt auf voller Breite in Szene zu setzen! Ihr Logo und ein schlagkräftiger Slogan reichen schon aus, um hier dauerhafte Präsenz zu zeigen.

     

    Gustav Donecker
    Plakat- und Reklame-Institut GmbH
    August-Horch-Straße 10 a
    Tel.: +49 261 8092-262
    hallo@wle.de

    Hinweis: Bewerbungen, die über diese Mailadresse eingehen, werden aus Datenschutzgründen sofort gelöscht und nicht weiter berücksichtigt. Alle Informationen zu unserem Bewerbermanagement finden Sie auch hier.

     
     

    Belegungsmöglichkeiten Stadt- und Regionalverkehr:

    Spezialangebote und Gestaltungsmöglichkeiten: In enger Zusammenarbeit ermitteln wir mit unseren Partnerfirmen die Kosten für die Produktion und Anbringung der Werbefolien.

    Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Für alle Bereiche der Verkehrsmittelwerbung sowie unsere Vorschriften für zu verwendende Folien und Anbringungshinweise.

    Anbringung nach Genehmigung des Vertriebes: Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Anbringung der Werbung nur nach Genehmigung durch den Verkehrsbetrieb erfolgen kann.

     
     
     

    Mindestbelegungsdauer: 12 Monate

    Kürzere Laufzeiten auf Anfrage.

    Gerne informieren wir Sie über Spezialangebote, Gestaltungsmöglichkeiten und ermitteln in Zusammenarbeit mit unseren Partnerfirmen die Kosten für die Produktion und Anbringung der Werbefolien. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung sowie unsere Vorschriften für zu verwendende Folien und Anbringungshinweise. Anbringung der Werbung nur nach Genehmigung durch den Verkehrsbetrieb.

     

    IMPRESSIONEN: WERBE­ANBRINGUNG AN STRASSEN­BAHNEN